Back to Top

Zwangsvollstreckung. 
Es ist nur selten zu spät.

Zwangsvollstreckung
Der Tätigkeitsschwerpunkt Zwangsvollstreckung wird bei uns in einem eigenen Dezernat bearbeitet.

Die Tätigkeiten erstrecken sich auf die Einholung von Schufa- und Liquidationsauskünften sowie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erwirkung eines Titels (d. h. ein Gerichtsurteil, ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid). Auf dessen Grundlage sodann bei Nichtleistung die Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. die Erwirkung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (hilfsweise auch durch Hafterzwingung) sowie die Pfändung von Sachen und Forderungen sowie die Sicherung von Ansprüchen durch Herbeiführung durch Arrestbelegung durchgeführt werden.

Auch hier findet das Prinzip Gewinnend ausnahmslos Anwendung. Als Gläubiger wissen Sie wie kostenträchtig eine Forderungseintreibung im Ergebnis sein kann, insbesondere wenn die Schuld nicht beglichen wird. Unter der zuvor von uns veranlassten Liquiditätsprüfung und unter Berücksichtigung der Sozialdaten des Schuldners wird diesseitig unter einer Kosten Nutzen Analyse eine Forderungsrealisierung prognostiziert.

Sofern Sie danach entscheiden die Zwangsvollstreckung durchzuführen werden die weiteren Kosten auslösende Momente zuvor mit Ihnen abgestimmt.