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Wohnungseigentumsrecht.
Wir bringen Sie unter ein gemeinsames Dach.

Wohnungseigentumsrecht

Als Käufer erwerben Sie mit dem Wohnungseigentum nicht nur das Eigentum an der Wohnung selbst, sondern auch gemeinschaftliches Eigentum. Wir stehen Ihnen bereits im Vorfeld des Eigentumserwerbes zur Seite  bei Fragen bezüglich der sich hieraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen.

Häufiges Thema von Wohnungseigentümern oder auch Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Abgrenzung des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentum. Für die Unterhaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist die gesamte Eigentümergemeinschaft verantwortlich, für die im Sondereigentum stehende Wohnung der einzelne Eigentümer.
Wir beraten umfassend bei allen anfallenden Fragen hinsichtlich der sich für den einzelnen Wohnungseigentümer daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Neben der Beratung der einzelnen Wohnungseigentümer nehmen wir auch die rechtliche Betreuung und Vertretung der Eigentümergemeinschaft war und werden beratend tätig bei den spezifischen sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergebenden Fragen und Problemen.

Wir setzen Ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüche gegenüber Miteigentümern und gegenüber Dritten durch.