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Verkehrszivilrecht. 
Damit Sie keinen Totalschaden erleben.

Verkehrszivilrecht

Das zivile Verkehrsrecht hat vorrangig zum Gegenstand die Durchsetzung und Regulierung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld als Unfallfolgen. Daneben  führen wir die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern. Vom Schadensersatz mit umfasst sind die Sachschaden für die Reparatur oder der Ersatz bei Totalschaden, Körperschaden, Verdienstausfall,  Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Haushaltshilfe usw.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, ist die Schadensregulierung durch die Inanspruchnahme unsererseits für Sie kostenlos. Wir rechnen in diesen Fällen mit den gegnerischen Versicherern ab.
Bei streitigen Verkehrsunfallvorgängen ist es nicht selten, dass sich ein Ordnungswidrigkeitverfahren oder sogar ein Strafverfahren  anschließt.
In diesen Fällen kommt Ihnen die Fachkompetenz Strafrecht zu Gute.