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Verkehrsstrafrecht.
Das sollte Ihnen nicht passieren.

Verkehrsstrafrecht

Auch wenn nicht absichtlich herbeigeführt führt manches Verhalten im Straßenverkehr zum Vorwurf einer Straftat. Kommt die Polizei bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen zu dem Ergebnis, dass grob verkehrswidrig gehandelt wurde und bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind, wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe reichen vom Verdacht der Körperverletzung bis hin zur fahrlässigen Tötung.
Hat der Unfallbeteiligte überhaupt keine Kenntnis, an einem Unfall beteiligt gewesen zu sein, da er ihn nicht wahrgenommen hatte, z.B. bei Ein- und Ausparken, steht der Vorwurf der Unfallflucht, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, im Raum.

Ein großer Teil von Strafverfahren resultiert aus den allgemeinen polizeilichen Verkehrskontrollen, vorrangig wegen Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gemein haben alle Fälle, dass die Konsequenzen für den Betroffenen erheblich sein können, in Einzelfällen Freiheitsstrafen, in der Regel empfindliche Geldstrafen, oftmals verbunden mit der Ausspruch eines Fahrverbotes oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

In diesem Tätigkeitsbereich kommt unsere Fachkompetenz in Sachen Strafrecht zum Tragen