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Verkehrsrecht. 
Nicht alles ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht

Im Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht wird die notwendige rechtsgebietsübergreifende Fachkompetenz besonders deutlich.

Das Verkehrsrecht ist in drei Bereichen aufzugliedern, wobei häufig oder in vielen Fällen eine Überschneidung der Gebiete erfolgt, nämlich in das zivileVerkehrsrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und das Verkehrsstrafrecht.

Unsere Erfahrung zeigt, dass im Bereich des Verkehrsrechtes die Prozesskosten häufig durch die Hinzuziehung von Sachverständigen erheblich sind. Zur Vermeidung des Kostenrisikos bietet sich daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung an. Wobei wir an dieser Stelle erlauben anzumerken, dass wir  für jeden Versicherungsnehmer, z.B. der Allianz, der VGH, der ERGO, des ADAC etc., tätig sein und mit seiner Rechtsschutzversicherung abrechnen können.