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Handels- und Gesellschaftsrecht. 
Werte, Selbstverwirklichung, Freiräume…

Wir sind der Partner Ihrer Unternehmung. Sie sollen sich auf das Wesentliche konzentrieren können und Ihre Ziele verwirklichen.

Als Freiberufler und kleinerer Betrieb wissen wir von den daraus resultierenden alltäglichen Problemen. Die Kanzlei ist deshalb ausgerichtet auf die rechtliche Begleitung von Selbständigen, Freiberuflern, Kaufleuten und Handwerkern kleinerer Betriebe.

Die  Tätigkeit umfasst die Beratung und Umsetzung, bei der Wahl der richtigen Rechtsform, wie die Einzelfirma, die GbR, die OHG, die KG, die Ltd., die U-GmbH oder die GmbH.   Dabei ist besonderes Augenmerk bei einer Gesellschaft, gleichwohl welcher Rechtsform, auf den Gesellschaftsvertrag zu legen. Insbesondere Fragen der Geschäftsführung, eines Gesellschafterwechsels, des vorzeitigen Ausscheidens eines Gesellschafters, die Nachfolge der Gesellschafter, die Erbrechtsfolgen, die Kündigung der Gesellschaft und ihre Auseinandersetzung, die Verteilung des Gesellschaftsvermögens, sollten vor Abschluss des Vertrages eingehend zwischen den Gesellschaftern geklärt und in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.  Daneben sind steuerliche Aspekte zu beachten, die von unserem Kooperationspartner, die Steuerberatersozietät Kettwig & Plenter, bearbeitet werden können.

Daneben stehen wir Ihnen bei der Bewältigung von rechtlichen Einzelproblemen bis hin zur ganzheitlichen Begleitung zur Verfügung.

Dabei hat uns unsere Erfahrung gelehrt, dass insbesondere im geschäftlichen Bereich frühzeitige Problemanalysen zur Vermeidung von Störungen und kostenträchtigen Konflikten erheblich beitragen. Darüberhinaus sind sorgfältig ausgearbeitete Verträge erforderlich, um Streitfällen vorzubeugen oder bei einem unvermeidbaren Rechtsstreit, diesen möglichst zu gewinnen. Dies wird insbesondere deutlich bei Leistungsstörungen, wie z.B. bei Erfüllungsproblemen, bei der Nachbesserung, bei der Gewährleistung, bei der Auftragserweiterung, bei dem Rücktritt und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Hier gilt der Grundsatz: Gute Verträge vermeiden Rechtsstreite oder Vorsorge ist besser als Nachsorge.